Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart
zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen

- Öffentlichkeitsbeteiligung und Stellungnahme der Stadt Lauterstein gem. § 9 Raumordnungsgesetzes (ROG)

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Nach Beschluss der Bundesregierung vom 08.10.2023 fällt der Kinderreisepass zum 01.01.2024 weg. Es werden ab 2024 keine neuen Kinderreisepässe und keine Verlängerungen mehr ausgestellt. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Anschließend muss ein reguläres Ausweisdokument beantragt werden. Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2024 für Kinder unter 12 Jahren nur noch reguläre Ausweisdokumente wie Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden können.

Für die Beantragung benötigen Sie ein maximal 6 Monate altes biometrisches Foto, eine ausgefüllte Zustimmungserklärung beider Elternteile, sowie das ausgefüllte Formular „Beiblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises“ (diese finden Sie auf unserer Homepage www.lauterstein.de).

Ab dem 6. Lebensjahr sind bei der Beantragung Fingerabdrücke zu erfassen, ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Ausweis-/Reisepassantrag zusätzlich unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Personalausweise und Reisepässe seitens der Bundesdruckerei ca. 3 Wochen beträgt – prüfen Sie daher rechtzeitig vor Abreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.

Der Reisepass für unter 24-Jährige kostet aktuell 37,50 Euro und ist längstens 6 Jahre gültig. Der Personalausweis für dieselbe Altersgruppe kostet 22,80 Euro und ist ebenfalls längstens 6 Jahre gültig.

ACHTUNG: Die Erkennbarkeit auf dem Foto ist ausschlaggebend für diese maximale Gültigkeit. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes nötig.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 einen (einfachen) Mietspiegel für Lauterstein beschlossen. Der Mietspiegel gibt das Mietpreisgefüge für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen in Lauterstein wieder. Die Mietwerte sind nicht anwendbar für öffentlich geförderte Wohnungen, für Werks- und Dienstwohnungen und für Wohnungen, die überwiegend gewerblich genutzt werden. Der Mietspiegel ist eine Orientierungshilfe für den Mieter und Vermieter und soll den Vertragsparteien die Möglichkeit geben, selbstverantwortlich die Miete entsprechend dem Alter, der Lage, der Ausstattung und dem Zustand der Wohnungen zu vereinbaren.

HIER klicken, um den Mietspiegel als PDF zu downloaden. Eine gedruckte Version ist voraussichtlich ab 07.08.23 im Bürgerbüro erhältlich. Der Mietspiegel für Lauterstein ist ab dem 01.08.2023 gültig.

Alle Infos wie auch einen Online-Rechner finden Sie unter: https://www.mietspiegel-lauterstein.de

  • Abwägungsbeschluss der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung
  • Erneuter Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans mit zeichnerischem Teil, Textteil, Begründung sowie Umweltbericht und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
  • Erneuter Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss am Bebauungsplan-Entwurf

Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.

Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben.

Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem beigefügten Flyer.

Informationen zu Ihrem betroffenen Flurstück finden Sie am einfachsten auf www.gutachterausschuesse-bw.de.

Hier geht es direkt zu den Bodenrichtwerten in der Stadt Lauterstein.

Flyer zur Grundsteuer

  • Abwägungsbeschluss der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
  • Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans mit zeichnerischem Teil, Textteil, Begründung sowie Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und grünordnerischem Beitrag und Fachbeitrag Artenschutz mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung
  • Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss am Bebauungsplan-Entwurf

Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.

In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurden die Bebauungsplanunterlagen mit Datum 24.07.2019 als Bebauungsplan-Vorentwurf beschlossen. Dieser wurde vom 09.08.2019 bis zum 09.09.2019 öffentlich ausgelegt; Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich um Abgabe einer Stellungnahme zu den Planunterlagen aufgefordert.

Der Landkreis Göppingen und die Stadt Lauterstein nehmen eine große Hilfsbereitschaft innerhalb der Bevölkerung wahr. Über diesen Link erhalten Sie daher Informationen für ukrainische Geflüchtete selbst und zur Koordination von Hilfsangeboten im Landkreis Göppingen.

https://www.landkreis-goeppingen.de/site/LRA-GP-Internet/node/19364179?QUERYSTRING=Ukraine

Weitere Informationen des Landkreises Göppingen finden Sie - auch auf ukrainisch - in den aufgeführten Merkblättern.

Merkblatt DEUTSCH

Merkblatt UKRAINISCH

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
die Bilder, die uns seit über einem Monat aus der Ukraine erreichen, bewegen uns alle sehr. Dass Mitten in Europa, nur wenige Flugstunden von uns entfernt, solch ein augenscheinlich völkerrechtswidriger Angriffskrieg durch ein autokratisches System geführt wird, war für viele von uns nicht vorstellbar. Bei den schrecklichen Bildern von Leid und Zerstörung in der Ukraine kommen gerade bei der älteren Generation an die Kriegszeit in Erinnerung, an die eigene Flucht und Vertreibung. Inzwischen haben große Flüchtlingsströme Deutschland erreicht. Auch der Landkreis Göppingen hat jetzt erste, große Zuweisungen erhalten. Es ist davon auszugehen, dass im Landkreis 3500 Personen untergebracht werden müssen. Für Lauterstein bedeutet dies die Aufnahme von ca. 25 Personen. Es wäre schön und wichtig, wenn wir auch in Lauterstein geflüchtete Personen aus der Ukraine aufnehmen könnten.

Sollten Sie eine freie Wohnung oder ein freies Gebäude haben, bitte ich Sie dringend uns dies gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitteilen. Sobald wir dann durch den Landkreis über die genauen Modalitäten der Aufnahme informiert worden sind, werden wir dann direkt auf die Vermieter zugehen.

Ihr
Michael Lenz
Bürgermeister

Link zum Geislinger Server für die Bürgerinfo: https://datagis.geislingen.de/kopis-ge/public/#

oder zum Ortsrecht der Stadt Lauterstein

 

 

Beim Aufruf des unteren Links werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet. Dort können Sie das Wahlergebnis ersehen, so bald alle Wahlbezirke ausgezählt sind und der Gemeindewahlausschuss das amtliche Ergebnis in seiner Sitzung ermittelt und festgestellt hat.

 https://wahlergebnisse.komm.one/01/produktion/Wahltermin-20220206/08117061/praesentation/index.html

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