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Badesaison 2010 Eröffnung im Freibad um eine Woche verschoben

Die Saison-Jahreskarten sowie die Familienkarten können seit 3. Mai bis 14. Mai 2010 im Rathaus Lauterstein, Stadtkasse, während der üblichen Dienststunden gekauft werden. Alle übrigen Karten (10er-Karten, Tageskarten, Abendtarif-Karten) erhalten Sie an der Freibadkasse.
Öffnungszeiten des Bades:
Mai bis September täglich von 9:00 bis 19:00 Uhr
Juni bis August täglich von 9:00 bis 20:00 Uhr
Um das Freibad in einem vertretbaren Kostenrahmen führen zu können, was auch im Hinblick auf den Fortbestand des Bades geboten ist, behält sich die Stadt vor, bei entsprechend schlechten Witterungsverhältnissen an diesen Tagen das Freibad zu schließen bzw. gar nicht erst zu öffnen.
Sollten Sie unschlüssig sein, ob das Bad geöffnet ist, können Sie dies über eine entsprechend gesteuerte Ansage beim Freibad telefonisch unter der Rufnummer 07332-4448 erfahren.
Allen unseren Badegästen wünschen wir viel Freude und einen angenehmen Aufenthalt in unserem Freibad. Die Eintrittspreise gelten unverändert.

 

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ELR-Fördergebiet Nenningen

Die Stadt Lauterstein ist derzeit in zwei Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg vertreten.

Im Stadtteil Weißenstein läuft das Landessanierungsprogramm (LSP). Das Gebiet ist durch die Sanierungssatzung, beschlossen durch den Gemeinderat, abgegrenzt.

Für Fragen und Auskünfte steht Bürgermeister Michael Lenz jederzeit gerne zur Verfügung.

Im Stadtteil Nenningen ist die Stadt Lauterstein mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vertreten.

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen. Anträge können von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.

Die Stadt hat im Frühjahr 2007 eine vorbereitende Untersuchung über die Entwicklungspotentiale in Nenningen in Auftrag gegeben. Über die Ergebnisse der Studie wird berichtet.

Hier erhalten Sie einen Einblick in die Fördermöglichkeiten des ELR-Programmes.

Grundsätzlich schließt sich eine Förderung durch das ELR-Programm in Weißenstein aus, da dort das Landessanierungsprogramm greift. Für gewerbliche Vorhaben gilt dieser Ausschluss allerdings nicht.

Für Fragen und nähere Auskünfte steht Ihnen ebenfalls Herr Bürgermeister Michael Lenz gerne und jederzeit zur Verfügung.

NUTZEN SIE IHRE CHANCE AUF FÖRDERUNG EINES VORHABENS
und setzen sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung!!! 

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Rasenmäherlärm und Mittagsruhe

Im Frühjahr und Sommer, wenn der Rasen sprießt und die Rasenmäher ihren Dienst antreten, kommt es immer wieder zu der Frage, wann und wie lang darf man den Rasenmäher oder andere motorbetriebene Geräte einsetzen.

Geregelt ist dies in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung)

Danach dürfen motorbetriebene Gartengeräte wie Rasenmäher, Kantenschneider oder Vertikutierer an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden. Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus auch an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.

An Sonn- und Feiertagen ist das Arbeiten mit motorbetriebenen Gartengeräten gänzlich verboten.

Wir bitten Sie diese Regelungen im Interesse eines guten Miteinanders zu beachten. Mit Rücksicht auf die Nachbarn sollte auch die Mittagsruhe beachtet werden!

Stadtverwaltung Lauterstein

Michael Lenz
Bürgermeister

Das Passamt informiert

Ab 01.11.2007 gelten neue Bestimmungen für den Reisepass (E-Pass), Kinderreisepass und Personalausweis

Reisepass (E-Pass)

  • Speicherung von 2 Fingerabdrücken im Chip
  • Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren: jetzt 6 Jahre (Kosten: 37,50 €)
  • Gültigkeit bei Personen ab 24 Jahren: jetzt 10 Jahre (Kosten: 59,-- €)
  • Wegfall des Kindereintrags
  • Wegfall des Feldes Ordens- und Künstlernamen

Personalausweis

  • Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren: jetzt 6 Jahre (Kosten 8,-- €),  Erstantrag vor dem 21. Lebensjahr gebührenfrei
  • Gültigkeit bei Personen ab 24 Jahren: jetzt 10 Jahre (Kosten: 8,-- €)
  • Wegfall des Feldes Ordens- und Künstlername auf der Rückseite des Personalausweises

Kinderreisepass

  • Änderung der Gültigkeitsdauer: 6 Jahre gültig, maximal bis zum 12.  Lebensjahr (Kosten: 13,-- €)
  • Verlängerung möglich (Kosten: 6,-- €)

Wichtig: Bereits ausgestellte Reisepässe, Personalausweise und Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit !

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung Lauterstein. Weitere Informationen: www.epass.de

Informationsbroschüre zum Download
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Änderung der Städtebauförderrichtlinien (StBauFR) ab 01.01.2007

Die für die Ortskernsanierung "Zentrum Weißenstein" in Lauterstein gültige Rechtsgrundlage, die Städtebauförderrichtlinien (StBauFR) des Landes, wurden zum 01.01.2007 geändert.

 

Ziel der Änderung:

-           Vereinfachung der Regelungen,

-           Anpassung an neue Entwicklungen,

-           Ankurbelung des Landessanierungsprogrammes.

 

Wichtigste Änderungen:

 

Öffentliche/gemeindliche Maßnahmen:

-           Umbau/Um-/Neugestaltung öffentlicher Erschließungsbereiche

(Straßen/Wege/Plätze etc.): Fördersatz von 100.--€/m² auf 150.--€/m²

erhöht.

-           Inst./Mod. und Umnutzung von gemeindeigenen Gebäuden (z. B.

Torhaus des Schlosses): jetzt einheitlicher, höherer Fördersatz von 60 %

anstatt bisher verschiedene Sätze mit etwa     50 % Förderung. Neubau

von Gemeinbedarfseinrichtungen: jetzt 30 % , bisher 10 %.

 

Private Maßnahmen:

-           Wegfall des 10 % igen Abzuges für vom Eigentümer unterlassene

Instandhaltung an der Zuschußberechnung.

-           Förderung von gewerblichen Maßnahmen ist jetzt möglich (bisher in

der Regel nur Wohnen).

-           Ebenso Förderung von Nebengebäuden (bisher ausgeschlossen)

möglich, wenn in diese Gebäude Wohnungen oder gewerbliche Einheiten

eingebaut werden (Bsp. Scheune in                 Wohnung oder Scheune in

Betrieb, Geschäft). Weiterhin nicht förderfähig ist die reine

Bestandssanierung eines Nebengebäudes (Bsp. Scheune bleibt Scheune).

 


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Bürgerinformationsbroschüre Lauterstein

Die Broschüre ist kostenlos im Rathaus erhältlich und kann dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden, oder steht hier als PDF Datei zum download bereit .

Ermöglicht wurde diese Broschüre durch die Anzeigenwerbung der hiesigen Gewerbetreibenden.