Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung der Stadt Lauterstein für das Haushaltsjahr 2021

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.01.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

  • 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen   

    EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 5.621.087
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 6.018.549
1.3 Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -397.462
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -397.462

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

    EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5.334.587
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5.162.049
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 172.538
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 977.350
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.338.900
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -2.361.550
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -2.189.012
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 400.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 61.400
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 338.600
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.850.412
  • 2 Kreditermächtigung
 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen  0 EUR
  • 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf
 1.936.000 EUR

 

  • 4 Kassenkredite
 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  750.000 EUR
  • 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) wurden festgesetzt in der Realsteuerhebesätze-Satzung vom
09. Dezember 2010, geändert durch Satzung vom 21.12.2020

1. für die Grundsteuer       
  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 410 v.H.
  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge
410 v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf    
der Steuermessbeträge
350 v.H.

Lauterstein, den 20.01.2021
gez.
Michael Lenz
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit gem. § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Göppingen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 18.02.2021, AZ: 12– 902.41, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2021 gemäß § 121 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Des Weiteren wurde der in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 500.000 € gemäß § 86 Abs. 4 GemO genehmigt.

3. Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Lauterstein für das Haushaltsjahr 2021 liegen gem. § 81 Abs. 3 GemO an sieben Tagen, und zwar von Montag, 01.03.2021 bis Dienstag, 09.03.2021 je einschließlich, im Rathaus Lauterstein, Hauptstraße 75, Zimmer E1, während den üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Aufgrund der nach wie vor kritischen pandemischen Lage ist das Rathaus weiterhin für den Kundenverkehr geschlossen. Zur Einsichtnahme wird um vorherige Terminvereinbarung unter 07332/966921 gebeten. Alternativ steht der Haushaltsplan auch unter www.lauterstein.de zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Hinweis gem. § 4 Abs. 4 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Haushaltssatzung ist nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadtverwaltung geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung dieser Satzung verletzt worden sind.

Lauterstein, den 23.02.2021
gez.
Michael Lenz
Bürgermeister

 pdf Haushaltssatzung_und_Haushaltsplan_2021.pdf (20 MB)

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