Verlängerung des Rückgabefrist

Wie bereits mehrfach im Mitteilungsblatt veröffentlicht, ist die bisher einheitliche Abwassergebühr nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württem-berg in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr aufzuteilen. Damit wird keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, sondern lediglich die bestehende Gebühr verursachergerecht aufgeteilt, indem sie auch die Größe der bebauten, befestigten und versiegelten Flächen einbezieht. Um diese Flächen bewerten zu können, hat die Stadt in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Straub VTG diese Flächen der einzelnen Grundstücke auf der Basis des amtlichen Liegenschaftskatasters und der aus einer Befliegung des Gemeindegebietes gewonnenen Luftbilder erhoben. In diesen Tagen gehen allen von dieser neu festzusetzenden Anschlussnehmern Fragebögen mit entsprechendem Anschreiben, einer Anleitung und einer Erläuterungsbroschüre zu. Darin wird auf eine Rückgabefrist bis zum 30. Januar 2012 verwiesen. Nachdem sich aber der Ausdruck der gesamten Unterlagen (dies erfolgte durch das Regionale Rechenzentrum in Stuttgart) etwas verzögert hat, hat die Stadtverwaltung diese Rückgabefrist der Erhebungsbögen um eine Woche verlängert, d.h. die ausgefüllten und durch Unterschrift bestätigten Fragebögen sind also bis Sonntag, den 05. Februar 2012 an die Stadtverwaltung zurück zu geben. Erfolgt bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldung, werden die Flächen, so wie im Anschreiben dargestellt als Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr herangezogen.

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