Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart
zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen
- Öffentlichkeitsbeteiligung und Stellungnahme der Stadt Lauterstein gem. § 9 Raumordnungsgesetzes (ROG)
Weiterlesen: Windkraft in Lauterstein - Teilfortschreibung Regionalplan - Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach Beschluss der Bundesregierung vom 08.10.2023 fällt der Kinderreisepass zum 01.01.2024 weg. Es werden ab 2024 keine neuen Kinderreisepässe und keine Verlängerungen mehr ausgestellt. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Anschließend muss ein reguläres Ausweisdokument beantragt werden. Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2024 für Kinder unter 12 Jahren nur noch reguläre Ausweisdokumente wie Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden können.
Für die Beantragung benötigen Sie ein maximal 6 Monate altes biometrisches Foto, eine ausgefüllte Zustimmungserklärung beider Elternteile, sowie das ausgefüllte Formular „Beiblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises“ (diese finden Sie auf unserer Homepage www.lauterstein.de).
Ab dem 6. Lebensjahr sind bei der Beantragung Fingerabdrücke zu erfassen, ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Ausweis-/Reisepassantrag zusätzlich unterschreiben.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Personalausweise und Reisepässe seitens der Bundesdruckerei ca. 3 Wochen beträgt – prüfen Sie daher rechtzeitig vor Abreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.
Der Reisepass für unter 24-Jährige kostet aktuell 37,50 Euro und ist längstens 6 Jahre gültig. Der Personalausweis für dieselbe Altersgruppe kostet 22,80 Euro und ist ebenfalls längstens 6 Jahre gültig.
ACHTUNG: Die Erkennbarkeit auf dem Foto ist ausschlaggebend für diese maximale Gültigkeit. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes nötig.
Weiterlesen: ACHTUNG: Abschaffung Kinderreisepass ab 01.01.2024
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 einen (einfachen) Mietspiegel für Lauterstein beschlossen. Der Mietspiegel gibt das Mietpreisgefüge für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen in Lauterstein wieder. Die Mietwerte sind nicht anwendbar für öffentlich geförderte Wohnungen, für Werks- und Dienstwohnungen und für Wohnungen, die überwiegend gewerblich genutzt werden. Der Mietspiegel ist eine Orientierungshilfe für den Mieter und Vermieter und soll den Vertragsparteien die Möglichkeit geben, selbstverantwortlich die Miete entsprechend dem Alter, der Lage, der Ausstattung und dem Zustand der Wohnungen zu vereinbaren.
HIER klicken, um den Mietspiegel als PDF zu downloaden. Eine gedruckte Version ist voraussichtlich ab 07.08.23 im Bürgerbüro erhältlich. Der Mietspiegel für Lauterstein ist ab dem 01.08.2023 gültig.
Alle Infos wie auch einen Online-Rechner finden Sie unter: https://www.mietspiegel-lauterstein.de
Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.
Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben.
Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem beigefügten Flyer.
Informationen zu Ihrem betroffenen Flurstück finden Sie am einfachsten auf www.gutachterausschuesse-bw.de.
Hier geht es direkt zu den Bodenrichtwerten in der Stadt Lauterstein.
Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.
In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurden die Bebauungsplanunterlagen mit Datum 24.07.2019 als Bebauungsplan-Vorentwurf beschlossen. Dieser wurde vom 09.08.2019 bis zum 09.09.2019 öffentlich ausgelegt; Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich um Abgabe einer Stellungnahme zu den Planunterlagen aufgefordert.
Weiterlesen: Bebauungsplan "Kirchstraße" - Beschlüsse vom 01.06.2022
Die Broschüre ist kostenlos im Rathaus erhältlich und kann dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden, oder steht als Download zur Verfügung. Bürgerinformation Stadt Lauterstein Ermöglicht wurde diese Broschüre durch die Anzeigenwerbung der hiesigen Gewerbetreibenden. |
Hier können Sie alle Veranstaltungen der Lautersteiner Vereine und Institutionen nachlesen: |