
Das idyllisch gelegene Freibad an der Alten Steige im Lautersteiner Stadtteil Weißenstein öffnet am Sonntag, den 19. Mai 2013 um 9.00 Uhr seine Pforten für die Badesaison. Die Becken sind neu gestrichen und auch die sonstigen Einrichtungen und Angebote laden wieder dazu ein, in diesem familienfreundlichen und ruhig gelegenen Freibad schöne Stunden zu verbringen. Der Kiosk bietet darüber hinaus auch wiederum reichhaltig Getränke, Eis und Speisen an. Die Eintrittspreise (Tageskarte für Erwachsene 2,70 € und 1,60 € für Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahre) wurden gegenüber dem Vorjahr nicht erhöht, auch nicht die für 10er- und Jahreskarten.
Öffnungszeiten:
Mai und September: täglich von 9.00 - 19.00 Uhr
Juni – August: täglich von 9.00 – 20.00 Uhr
Bei anhaltend schlechter Witterung gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Weil nicht unnötig Geld ausgeben werden soll, ist das Freibad an diesen Tagen lediglich in der Zeit zwischen 9.00 und 10.00 Uhr geöffnet. Besucher, die an solchen Tagen unsicher sind, ob das Bad geöffnet hat, können die Telefonansage über Rufnummer 4448 abfragen.
__________

Das Thema "Windkraftnutzung in Lauterstein" ist durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes in Baden-Württemberg und der Teilfortschreibung des Regionalplanes der Region Stuttgart hoch aktuell.
Die Stadt Lauterstein hat daher ein Informationsportal eingerichtet, um über das Thema "Windkraftnutzung und Windparkplanung in Lauterstein" zu informieren.
Besuchen Sie das neue Informationsportal unter www.wind-lauterstein.de und informieren sich über den aktuellen Planungsstand.
Sie können auch allgemeine Informationen abrufen und werden zu weiteren informativen Seiten verlinkt.
Da eine Windparkplanung im möglichen Vorranggebiet GP-04 der Region Stuttgart durch die wpd onshore GmbH & Co. KG in Kooperation mit dem Alb-Elektrizitätswerk Geislingen-Steige eG anvisiert ist, beinhaltet die neue Homepage auch aktuelle und konkrete Informationen im Hinblick auf eine Realisierung eines Windparks.
Mit Fortschritt der Raumplanungsverfahren wird die Homepage aktualsiert und soll so Informationen auf dem neuesten Stand bieten.
__________

Bebauungsplanverfahren eröffnet
Aufstellung des Bebauungsplanes "Erweiterung
Im Heges" im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat am 19. April 2012 in öffentlicher Sitzung beschlossen, nach § 2 Abs. 1 BauGB einen Bebauungsplan für den im Folgenden näher bezeichneten Bereich im Heges aufzustellen. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung, weshalb er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden soll. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus nachstehender PDF-Datei.
Maßgebend für den Planbereich ist der Lageplan im Entwurf des Bebauungsplanes i.d.F. vom 18. April 2012, gefertigt von der VTG Straub Ingenieurgesellschaft mbH aus 73072 Donzdorf.
Begründung:
Anlass des Bebauungsplanes "Erweiterung Im Heges" ist die Absicht der Stadt Lauterstein, den bereits für einen Teil des Planungsbereichs zum 5. April 2011 in Kraft getretenen und gültigen Bebauungsplan einzubeziehen und ihn des Weiteren dahingehend zu erweitern, dass er unmittelbar an den historischen Bereich des Heges anschließt und der Planungsbereich dann in sich eine Einheit
bildet.
Vollständig innerhalb der Abgrenzung befinden sich die Flurstücke: 78/4, 78/13, 78/5, 78/14, 78/18, 79, 80/6, 233/1, 234/2, 235/1, 235, 238/1, 238/2 und 238/3
Teilweise innerhalb der Abgrenzung befindet sich folgendes Flurstück: 78/2 (Straßen- bzw. Wegfläche) Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan als "Mischgebiet" dargestellt.
Ziele und Zwecke der Bauleitplanung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes kommt die Stadt Lauterstein der planungsrechtlichen Verpflichtung des § 1 Abs. 5 BauGB nach, wonach die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beizutragen haben, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.
Der Bebauungsplan enthält gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 BauGB die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Maßgebliches Ziel der Stadt Lauterstein ist die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erhaltung und auch künftige weitere Entwicklung dieses Mischgebietes mit verschiedenen MI-Quartieren, welche den besonderen Gegebenheiten des Geländes wie auch der bereits vorhandenen Bebauung Rechnung tragen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
Der Entwurfdes Bebauungsplanunges wird vom 7. Mai 2012 bis einschließlich 6. Juni 2012 während der üblichen Dienststunden im Rathaus Lauterstein, Hauptstraße 75, Zimmer E 7, öffentlich ausgelegt. Ferner kann der Bebauungsplanentwurfauch auf der Homepage der Stadt im Internet unter www.lauterstein.de näher eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können bei der Stadtverwaltung Lauterstein Stellungnahmen schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Bebauungsplan "Erweiterung Im Heges"
__________
Informationen über erneuerbare Energien und deren Stromproduktion in Lauterstein:
Sie können sich unter http://www.energymap.info/energieregionen/DE/105/110/162/373/20041.html informieren.
__________
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Hochwasser der letzten Jahre an großen Flüssen wie der Donau und an kleineren wie der Starzel haben eindrücklich gezeigt, wie aktuell dieses Thema in Baden-Württemberg ist. Deshalb ist es das Bestreben der Landeregierung rechtzeitig vorzusorgen.
Die Hochwasserschutzstrategie des Landes Baden-Würtemberg für ein integriertes Handeln aller Akteure hat bundesweit Maßstäbe gesetzt. Denn Hochwasserschutz darf nicht nach dem Sankt-Florians-Prinzip erfolgen, sondern kann nur dann effektiv organisiert werden, wenn institutionelle und räumliche Grenzen überwunden werden. Dann können mit den eingesetzten Mitteln gleichzeitig auch andere Ziele erreicht werden, wie zum Beispiel ein verbesserter Naturschutz und eine höhere Lebensqualität.
Nachstehend können Sie sich auf der Homepage ausführlich auch über die örtliche Situation in Lauterstein informieren:
www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de
Sie können die interaktiven Gefahrenkarten nutzen, um sich über die Gefahrensituation in Lauterstein zu informieren.
__________

Die Stadt Lauterstein führt die gesplittete Abwassergebühr ab dem Jahr 2011 ein.
Sie können sich nachstehend über die gesplittete Abwassergebühr informieren:
__________
__________
Das Passamt informiert:
Der neue Personalausweis ab 01.11.2010 wird weitreichende Neuerungen mit sich bringen. Insbesondere wird sich die Beantragungsdauer auf der Behörde im Vergleich zu früher leider verlängern.
Die Stadtverwaltung wird daher die Bürgerinnen und Bürger über die Homepage und das örtliche Mitteilungsblatt über die anstehenden Veränderungen informieren.
Neuer Personalausweis ab 01.11.2010 !
Ab 1. November wird es bundesweit den neuen Personalausweis geben. Der neue Personalausweis hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, er bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt.
Bereits jetzt können Sie sich über die Funktionen und Möglichkeiten des neuen Ausweises informieren. Im Einwohnermeldeamt liegen Broschüren aus.
Ab 01.11.2010 ändern sich ebenfalls bundesweit die Gebühren für den Personalausweis. Statt bisher 8 Euro wird der neue Ausweis für Personen ab 24 Jahren 28,80 Euro kosten, für Personen unter 24 Jahren wird er 22,80 Euro kosten. Auch der 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche ist künftig nicht mehr gebührenfrei. Außerdem wird künftig zur Beantragung eines Ausweises ein biometrisches Passbild benötigt.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Stadt Lauterstein, Tel.: 96690.
Ihre Stadtverwaltung
Nähere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auch unter:
http://www.personalausweisportal.de
Download:
Broschüre zum neuen Personalausweis
__________
____________
Service-BW ... Ihre Verwaltung im Netz finden Sie HIER.
__________
_
__________

Bebauungsplan als Satzung beschlossen
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.10.2007 hat der Gemeinderat den Bebauungsplan "Erweiterung Mitte Nenningen" als Satzung beschlossen.
BBPL "Erweiterung Mitte Nenningen" (PDF)
gez Lenz
Bürgermeister
Die Broschüre ist kostenlos im Rathaus erhältlich und kann dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden, oder steht hier als PDF Datei zum download bereit .
Ermöglicht wurde diese Broschüre durch die Anzeigenwerbung der hiesigen Gewerbetreibenden.

...Unternehmerfreundliche Kommune [mehr...]
_________
... Veranstaltungskalender 2013 [mehr...]
__________
Bebauungsplan
Erweiterung Im Heges [mehr...]
_________
...NEU: Mitteilungsblatt online hier !
__________
... !!! Familienförderung beim Bauplatzkauf !!! [mehr...]
__________
... Bebauungsplan "Erweiterung Mitte Nenningen" [mehr]
... Rasenmäherlärm und Mittagsruhe [mehr...]
__________
... ELR-Förderung in Lauterstein [mehr]
... Ortskernsanierung Weißenstein [mehr]
***********************
... mehr unter "Aktuelles"
***********************

