Die Änderungen der Landesbauordnung, welche am 25. November 2023 in Kraft getreten ist, hat einige
wichtige Änderungen erbracht:

  1. Bauanträge und Bauvorlagen sind ab sofort direkt beim Landratsamt Göppingen einzureichen, und nicht mehr bei
    der Gemeinde (Postadresse: Landratsamt Göppingen, Untere Baurechtsbehörde, Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen).
  2. Die Baurechtsbehörde stellt die Bauanträge dann unverzüglich der Gemeinde bereit.
  3. Die Beteiligung angrenzender Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich betroffen sind – also nur noch bei Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
    von nachbarschützenden Vorschriften.
  4. Welche Nachbarn künftig noch beteiligt und von der Gemeinde benachrichtigt werden, entscheidet das Landratsamt.
  5. Baurechtsbehörden müssen allerdings auch den nicht beteiligten Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, ihre Entscheidung bekannt geben.
  6. Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen (vom Bebauungsplan oder anderen Rechtsvorschriften) müssen künftig vom Bauherrn ausdrücklich beantragt werden.
  7. Derzeit muss der Bauantrag noch wie bisher in Papierform eingereicht werden. Im Laufe des Jahres 2024 wird das Landratsamt Göppingen eine Plattform zur digitalen Einreichung
    der Anträge schaffen. Wenn es soweit ist, wird die Stadt Lauterstein Sie darüber informieren. Spätestens ab 1. Januar 2025 wird nur noch eine digitale Einreichung der Bauanträge möglich sein.

Ihr Bürgermeisteramt Lauterstein

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