Nach Beschluss der Bundesregierung vom 08.10.2023 fällt der Kinderreisepass zum 01.01.2024 weg. Es werden ab 2024 keine neuen Kinderreisepässe und keine Verlängerungen mehr ausgestellt. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Anschließend muss ein reguläres Ausweisdokument beantragt werden. Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2024 für Kinder unter 12 Jahren nur noch reguläre Ausweisdokumente wie Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden können.

Für die Beantragung benötigen Sie ein maximal 6 Monate altes biometrisches Foto, eine ausgefüllte Zustimmungserklärung beider Elternteile, sowie das ausgefüllte Formular „Beiblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises“ (diese finden Sie auf unserer Homepage www.lauterstein.de).

Ab dem 6. Lebensjahr sind bei der Beantragung Fingerabdrücke zu erfassen, ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Ausweis-/Reisepassantrag zusätzlich unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Personalausweise und Reisepässe seitens der Bundesdruckerei ca. 3 Wochen beträgt – prüfen Sie daher rechtzeitig vor Abreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.

Der Reisepass für unter 24-Jährige kostet aktuell 37,50 Euro und ist längstens 6 Jahre gültig. Der Personalausweis für dieselbe Altersgruppe kostet 22,80 Euro und ist ebenfalls längstens 6 Jahre gültig.

ACHTUNG: Die Erkennbarkeit auf dem Foto ist ausschlaggebend für diese maximale Gültigkeit. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes nötig.

Zustimmungserklärung zur Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises

Beiblatt zum Antrag eines Personalausweises oder Reisepasses

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