Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Rathaus Lauterstein bleibt ab April 2023 dienstags für den Kundenverkehr geschlossen. Der generelle Schließtag ist bedingt durch eine hohe Arbeitsbelastung im Rathaus, welche ihren Ausfluss insbesondere in anstehenden Projekten und Umsetzungen hat. Neben dem Paradigmenwechsel im Freibad, hinzu einer personallosen Kasse mit Online-Ticketverkauf etc. stellt uns insbesondere die fortschreitende Digitalisierung vor immer größere Aufgaben und Herausforderungen. Diese hat Ihren Ausfluss in zahlreichen Prozessveränderungen, welche u.a. auch Schulungen und Fortbildungen der Kolleginnen und Kollegen bedürfen. Diese Aufgabenbewältigung ist inmitten des laufenden Kunden- und Besuchsverkehrs nur schwerlich umzusetzen. Auch gibt es durch einen hohen Anteil an Teilzeitkräften nur wenige Möglichkeiten auf bereits vorhandene Schließkorridore auszuweichen. Die weiteren Öffnungszeiten bleiben hiervon unberührt, des Weiteren werden im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung ab Jahresmitte immer mehr Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden können. Hierzu werden wir je nach Stand der Umsetzung gesondert berichten.
Einladung zur Lautersteiner Einwohnerversammlung 2023
am Mittwoch, 5. April 2023
in der Gemeindehalle in Nenningen
Hallenöffnung 18:30 Uhr
Beginn: 19:00 Uhr
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Lauterstein,
ich lade Sie sehr herzlich zur Einwohnerversammlung ein, bei der Sie über vielfältige kommunalpolitische Themen aus Lauterstein informiert werden. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit sich über aktuelle Entwicklungen und Planungen Ihrer Stadt zu informieren. Über Ihren Besuch und Ihre Teilnahme freuen sich die Stadtverwaltung und der Gemeinderat.
Mit den besten Grüßen
Michael Lenz
Bürgermeister
Die Wasser/Abwasserabrechnung 2022 wurde vor kurzem versandt. Sollten Sie noch keinen Bescheid erhalten haben, bitten wir um Rückmeldung unter 07332/966923 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.
Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben.
Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem beigefügten Flyer.
Informationen zu Ihrem betroffenen Flurstück finden Sie am einfachsten auf www.gutachterausschuesse-bw.de.
Hier geht es direkt zu den Bodenrichtwerten in der Stadt Lauterstein.
Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.
In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurden die Bebauungsplanunterlagen mit Datum 24.07.2019 als Bebauungsplan-Vorentwurf beschlossen. Dieser wurde vom 09.08.2019 bis zum 09.09.2019 öffentlich ausgelegt; Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich um Abgabe einer Stellungnahme zu den Planunterlagen aufgefordert.
Weiterlesen: Bebauungsplan "Kirchstraße" - Beschlüsse vom 01.06.2022
Die Broschüre ist kostenlos im Rathaus erhältlich und kann dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden, oder steht als Download zur Verfügung. Bürgerinformation Stadt Lauterstein Ermöglicht wurde diese Broschüre durch die Anzeigenwerbung der hiesigen Gewerbetreibenden. |
Hier können Sie alle Veranstaltungen der Lautersteiner Vereine und Institutionen nachlesen: |