Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab dem am 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.
Das diesjährige Schülerferienprogramm ist fertig, die Programmhefte werden in der Grundschule ab 5. Mai 2023 verteilt. Zudem liegen weitere Exemplare bei der Bäckerei Geiger in Nenningen und in Weißenstein sowie bei den Firmen Ruess und Auer in Weißenstein aus.
NEU: Seit diesem Jahr ist es möglich, sich ab 5. Mai das Ferienprogramm online anzuschauen und die gewünschten Programmpunkte auf dieser Seite (https://lauterstein.ferienprogramm-online.de) zu buchen.
Ab sofort können für die anstehende Saison (Saisonbeginn 27.05.2023) Freibadkarten erworben werden.
Saisonkarten erhalten Sie im Rathaus zu den bekannten Öffnungszeiten. Des Weiteren können alle anderen Karten (Saisonkarten mit Online-Rabatt) online im E-Ticketship des Freibades erworben. Zum Absprung in den Ticketshop bitte hier klicken.
Liebe Bädegäste, die Planungen für die Freibadsaison 2023 laufen in vollem Gange. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.03.2023 die neue Tarifstruktur mehrheitlich beschlossen und nach 12 Jahren eine Anpassung der Eintrittsentgelte vorgenommen. Aktuell sind wir dabei, das neue Zutrittssystem für das Bad vorzubereiten und zu installieren. Dies bedingt umfangreiche Vorarbeiten und hat auch große Auswirkungen auf den künftigen Zutritt zum Bad samt Kartenverkauf, welche sich wie folgt darstellen:
Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.
Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben.
Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem beigefügten Flyer.
Informationen zu Ihrem betroffenen Flurstück finden Sie am einfachsten auf www.gutachterausschuesse-bw.de.
Hier geht es direkt zu den Bodenrichtwerten in der Stadt Lauterstein.
Die Broschüre ist kostenlos im Rathaus erhältlich und kann dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden, oder steht als Download zur Verfügung. Bürgerinformation Stadt Lauterstein Ermöglicht wurde diese Broschüre durch die Anzeigenwerbung der hiesigen Gewerbetreibenden. |
Hier können Sie alle Veranstaltungen der Lautersteiner Vereine und Institutionen nachlesen: |