Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Rathaus Lauterstein bleibt ab April 2023 dienstags r den Kundenverkehr geschlossen. Der generelle Schließtag ist bedingt durch eine hohe Arbeitsbelastung im Rathaus, welche ihren Ausfluss insbesondere in anstehenden Projekten und Umsetzungen hat. Neben dem Paradigmenwechsel im Freibad, hinzu einer personallosen Kasse mit Online-Ticketverkauf etc. stellt uns insbesondere die fortschreitende Digitalisierung vor immer größere Aufgaben und Herausforderungen. Diese hat Ihren Ausfluss in zahlreichen Prozessveränderungen, welche u.a. auch Schulungen und Fortbildungen der Kolleginnen und Kollegen bedürfen. Diese Aufgabenbewältigung ist inmitten des laufenden Kunden- und Besuchsverkehrs nur schwerlich umzusetzen. Auch gibt es durch einen hohen Anteil an Teilzeitkräften nur wenige Möglichkeiten auf bereits vorhandene Schließkorridore auszuweichen. Die weiteren Öffnungszeiten bleiben hiervon unberührt, des Weiteren werden im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung ab Jahresmitte immer mehr Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden können. Hierzu werden wir je nach Stand der Umsetzung gesondert berichten.

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Einladung zur Lautersteiner Einwohnerversammlung 2023

am Mittwoch, 5. April 2023
in der Gemeindehalle in Nenningen
Hallenöffnung 18:30 Uhr
Beginn: 19:00 Uhr


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Lauterstein,

ich lade Sie sehr herzlich zur Einwohnerversammlung ein, bei der Sie über vielfältige kommunalpolitische Themen aus Lauterstein informiert werden. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit sich über aktuelle Entwicklungen und Planungen Ihrer Stadt zu informieren. Über Ihren Besuch und Ihre Teilnahme freuen sich die Stadtverwaltung und der Gemeinderat.

Mit den besten Grüßen

Michael Lenz
Bürgermeister

Die Wasser/Abwasserabrechnung 2022 wurde vor kurzem versandt. Sollten Sie noch keinen Bescheid erhalten haben, bitten wir um Rückmeldung unter 07332/966923 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

  • Abwägungsbeschluss der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung
  • Erneuter Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans mit zeichnerischem Teil, Textteil, Begründung sowie Umweltbericht und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
  • Erneuter Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss am Bebauungsplan-Entwurf

Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.

Ab dem 1. Juli 2022 müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben.

Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem beigefügten Flyer.

Informationen zu Ihrem betroffenen Flurstück finden Sie am einfachsten auf www.gutachterausschuesse-bw.de.

Hier geht es direkt zu den Bodenrichtwerten in der Stadt Lauterstein.

Flyer zur Grundsteuer

  • Abwägungsbeschluss der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
  • Entwurfsbeschluss des Bebauungsplans mit zeichnerischem Teil, Textteil, Begründung sowie Umweltbericht mit Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und grünordnerischem Beitrag und Fachbeitrag Artenschutz mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung
  • Auslegungs- und Beteiligungsbeschluss am Bebauungsplan-Entwurf

Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.

In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2019 wurden die Bebauungsplanunterlagen mit Datum 24.07.2019 als Bebauungsplan-Vorentwurf beschlossen. Dieser wurde vom 09.08.2019 bis zum 09.09.2019 öffentlich ausgelegt; Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden zeitgleich um Abgabe einer Stellungnahme zu den Planunterlagen aufgefordert.

Der Landkreis Göppingen und die Stadt Lauterstein nehmen eine große Hilfsbereitschaft innerhalb der Bevölkerung wahr. Über diesen Link erhalten Sie daher Informationen für ukrainische Geflüchtete selbst und zur Koordination von Hilfsangeboten im Landkreis Göppingen.

https://www.landkreis-goeppingen.de/site/LRA-GP-Internet/node/19364179?QUERYSTRING=Ukraine

Weitere Informationen des Landkreises Göppingen finden Sie - auch auf ukrainisch - in den aufgeführten Merkblättern.

Merkblatt DEUTSCH

Merkblatt UKRAINISCH

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
die Bilder, die uns seit über einem Monat aus der Ukraine erreichen, bewegen uns alle sehr. Dass Mitten in Europa, nur wenige Flugstunden von uns entfernt, solch ein augenscheinlich völkerrechtswidriger Angriffskrieg durch ein autokratisches System geführt wird, war für viele von uns nicht vorstellbar. Bei den schrecklichen Bildern von Leid und Zerstörung in der Ukraine kommen gerade bei der älteren Generation an die Kriegszeit in Erinnerung, an die eigene Flucht und Vertreibung. Inzwischen haben große Flüchtlingsströme Deutschland erreicht. Auch der Landkreis Göppingen hat jetzt erste, große Zuweisungen erhalten. Es ist davon auszugehen, dass im Landkreis 3500 Personen untergebracht werden müssen. Für Lauterstein bedeutet dies die Aufnahme von ca. 25 Personen. Es wäre schön und wichtig, wenn wir auch in Lauterstein geflüchtete Personen aus der Ukraine aufnehmen könnten.

Sollten Sie eine freie Wohnung oder ein freies Gebäude haben, bitte ich Sie dringend uns dies gerne unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mitteilen. Sobald wir dann durch den Landkreis über die genauen Modalitäten der Aufnahme informiert worden sind, werden wir dann direkt auf die Vermieter zugehen.

Ihr
Michael Lenz
Bürgermeister

Beim Aufruf des unteren Links werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet. Dort können Sie das Wahlergebnis ersehen, so bald alle Wahlbezirke ausgezählt sind und der Gemeindewahlausschuss das amtliche Ergebnis in seiner Sitzung ermittelt und festgestellt hat.

 https://wahlergebnisse.komm.one/01/produktion/Wahltermin-20220206/08117061/praesentation/index.html

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