Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart
zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen

- Öffentlichkeitsbeteiligung und Stellungnahme der Stadt Lauterstein gem. § 9 Raumordnungsgesetzes (ROG)

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Sachdarstellung
Das am 01.02.2023 in Kraft getretene Bundesgesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz – WindBG) legt für jedes Bundesland ein umzusetzen des Flächenziel fest. Für Baden-Württemberg beträgt dieses Ziel zum Endzeitpunkt am 31.12.2032 1,8 % der Landesfläche. Bei Nicht-Erreichen dieses Zieles bis zum angegebenen Stichtag stehen Ziele der Raumordnung der Errichtung von Windenergieanlagen nicht mehr entgegen. Für die Region Stuttgart würde dies den Verlust der planerischen Koordination über das Instrument des Regionalen Grünzugs zur Folge haben.

In dem am 07.02.2023 im Landtag von Baden-Württemberg verabschiedeten „Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg“ (KlimaG BW) wird das Bundesziel des WindBG aufgegriffen. In § 20 KlimaG BW wird die Mindestzielvorgabe von 1,8 % auch jeder Planungsregionen zugewiesen. Aufgrund des Nachholbedarfes in Baden-Württemberg bezüglich des Ausbaus erneuerbarer Energieträger und hinsichtlich der Klimaschutzambitionen der Landesregierung, wird darüber hinaus ein zeitliches Vorziehen der Zielerreichung durch einen Satzungsbeschluss für fortgeschriebene Regionalpläne bis 30.09.2025 festgelegt.
Der Verband Region Stuttgart hat dazu eine Teilfortschreibung des Regionalplanes eingeleitet. Nach der Durchführung der frühzeitigen Information wichtiger Träger öffentlicher Belange wurde der Planungsausschuss am 01.03.2023 (Vorlage Nr. PLA 256/2023) über die Rückläufe unterrichtet. In der Sitzung am 13.09.2023 (Vorlage Nr. PLA 298/2023) wurde der Beschluss gefasst, den Planentwurf auf der Grundlage eines Vorsorgeabstandes zwischen Vorranggebieten und Wohnbebauung von 800 m zu erarbeiten. Der Entwurf wurde bis zur Planungsausschusssitzung im Oktober (Vorlage Nr. PLA 303/2023) mit dem dazugehörigen Plansatz ausgearbeitet und dem Gremium vorgestellt.


Beteiligungsverfahren
Die Regionalversammlung hat am 25.10.2023 den Planentwurf beschlossen. Die Städte und Gemeinden, Fachbehörden, Verbände und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit haben jetzt Gelegenheit, die vorgesehenen Vorranggebiete für Windkraftanlagen zu prüfen und dazu Stellungnahmen abzugeben.
Die Beteiligungsunterlagen umfassen den Planentwurf mit Textteil, Begründung, die Darstellung der Vorranggebiete in der Raumnutzungskarte und den Umweltbericht sowie als weitere Unterlagen zur Information die Begründung der Teilfortschreibung des Regionalplans und die Sitzungsvorlage der Regionalversammlung vom 25.10.2023.

Alle Unterlagen lagen in der Zeit vom 13.11.2023 bis zum 15.12.2023 beim Verband Region Stuttgart, der Landeshauptstadt Stuttgart und den Landratsämtern der Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis öffentlich aus.

Die Stadt Lauterstein hat am 20.12.2023 in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates über eine Stellungnahme beraten, diese beschlossen und an den Verband Region Stuttgart adressiert.
https://lauterstein.gremien.info/vorlagen_details.php?vid=20231112100088

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens bis zum 01. Februar 2024 ist auch die Öffentlichkeit eingeladen, eine Stellungnahme gegenüber dem Verband Region Stuttgart abgeben.

Die Beteiligungsplattform (Öffentlichkeit, Träger öffentlicher Belange, Behörden):

https://www.beteiligung-regionalplan.de/region-stuttgart_wind/beteiligung.php

(Auf der Beteiligungsplattform sind alle Informationen zur geplanten Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen abrufbar)

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