Erstmals werden die bisherigen Angebote für den Privatwald im Landkreis Göppingen gebündelt und im “Waldkalender” angeboten. Mit dem Waldkalender hat man alle Veranstaltungen rund um den Wald auf einen Blick. Dieser beinhaltet neben Fortbildungen zu waldbaulichen Themen auch die Wertholzsubmission und vieles mehr.
Die Wälder stehen aufgrund der Klimaveränderungen vor großen Herausforderungen. Nur durch aktive waldbauliche Pflege können zukunftsfähige und stabile Wälder entstehen. Dabei spielt der Privatwald eine große Rolle, da er rund ein Drittel der Waldfläche im Landkreis Göppingen ausmacht. Hierbei unterstützt das Forstamt Göppingen aktiv die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.
Bereits seit einigen Jahren bietet das Forstamt Göppingen jährlich Fortbildungen für den Privatwald an. Das Fortbildungsangebot umfasste bisher waldbauliche Themen und erfreute sich großer Teilnahme. Die Resonanz war bisher sehr positiv. Mit dem Waldkalender möchte das Forstamt noch aktiver auf die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer zugehen und mit diesem neuen Konzept die bisherigen Angebote bündeln und erweitern. Somit werden 2024 neben verschiedenen Fortbildungen unter anderem auch zwei PrivatWald-Tage stattfinden sowie eine Besichtigung des Wertholzlagerplatzes in Oberberken und der wertvollsten Stämme.
Ziel des Forstamtes ist es, durch Fortbildungen die Privatwaldbesitzenden im Landkreis zu unterstützen, sie in waldbaulichen Themen zu schulen und über aktuelle Themen zu informieren. Der Waldkalender wird zukünftig jährlich über die Homepage und den Newsletter zum Jahresbeginn veröffentlicht. Zudem wird der Waldkalender auch in den Rathäusern der Kommunen ausliegen.
Nähere Informationen zum Waldkalender 2024 und allen Veranstaltungen finden Sie unter www.landratsamt-goeppingen.de/forstamt.
Den Waldkalender können Sie hier downloaden: Digitaler Waldkalender
Die Änderungen der Landesbauordnung, welche am 25. November 2023 in Kraft getreten ist, hat einige
wichtige Änderungen erbracht:
Ihr Bürgermeisteramt Lauterstein
Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart
zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen
- Öffentlichkeitsbeteiligung und Stellungnahme der Stadt Lauterstein gem. § 9 Raumordnungsgesetzes (ROG)
Weiterlesen: Windkraft in Lauterstein - Teilfortschreibung Regionalplan - Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach Beschluss der Bundesregierung vom 08.10.2023 fällt der Kinderreisepass zum 01.01.2024 weg. Es werden ab 2024 keine neuen Kinderreisepässe und keine Verlängerungen mehr ausgestellt. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Anschließend muss ein reguläres Ausweisdokument beantragt werden. Dies bedeutet, dass ab dem 01.01.2024 für Kinder unter 12 Jahren nur noch reguläre Ausweisdokumente wie Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden können.
Für die Beantragung benötigen Sie ein maximal 6 Monate altes biometrisches Foto, eine ausgefüllte Zustimmungserklärung beider Elternteile, sowie das ausgefüllte Formular „Beiblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses/Personalausweises“ (diese finden Sie auf unserer Homepage www.lauterstein.de).
Ab dem 6. Lebensjahr sind bei der Beantragung Fingerabdrücke zu erfassen, ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind den Ausweis-/Reisepassantrag zusätzlich unterschreiben.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Personalausweise und Reisepässe seitens der Bundesdruckerei ca. 3 Wochen beträgt – prüfen Sie daher rechtzeitig vor Abreise, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.
Der Reisepass für unter 24-Jährige kostet aktuell 37,50 Euro und ist längstens 6 Jahre gültig. Der Personalausweis für dieselbe Altersgruppe kostet 22,80 Euro und ist ebenfalls längstens 6 Jahre gültig.
ACHTUNG: Die Erkennbarkeit auf dem Foto ist ausschlaggebend für diese maximale Gültigkeit. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z.B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Beantragung eines neuen Ausweisdokumentes nötig.
Weiterlesen: ACHTUNG: Abschaffung Kinderreisepass ab 01.01.2024
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.07.2023 einen (einfachen) Mietspiegel für Lauterstein beschlossen. Der Mietspiegel gibt das Mietpreisgefüge für Altbauwohnungen und frei finanzierte Neubauwohnungen in Lauterstein wieder. Die Mietwerte sind nicht anwendbar für öffentlich geförderte Wohnungen, für Werks- und Dienstwohnungen und für Wohnungen, die überwiegend gewerblich genutzt werden. Der Mietspiegel ist eine Orientierungshilfe für den Mieter und Vermieter und soll den Vertragsparteien die Möglichkeit geben, selbstverantwortlich die Miete entsprechend dem Alter, der Lage, der Ausstattung und dem Zustand der Wohnungen zu vereinbaren.
HIER klicken, um den Mietspiegel als PDF zu downloaden. Eine gedruckte Version ist voraussichtlich ab 07.08.23 im Bürgerbüro erhältlich. Der Mietspiegel für Lauterstein ist ab dem 01.08.2023 gültig.
Alle Infos wie auch einen Online-Rechner finden Sie unter: https://www.mietspiegel-lauterstein.de
Der Gemeinderat der Stadt Lauterstein hat in seiner Sitzung am 24.07.2019 gem. § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchstraße“ aufzustellen. Dieser wird im förmlichen Verfahren aufgestellt.
Die Broschüre ist kostenlos im Rathaus erhältlich und kann dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden, oder steht als Download zur Verfügung. Bürgerinformation Stadt Lauterstein Ermöglicht wurde diese Broschüre durch die Anzeigenwerbung der hiesigen Gewerbetreibenden. |
Hier können Sie alle Veranstaltungen der Lautersteiner Vereine und Institutionen nachlesen: |