Die Landesregierung erlässt auf Basis der aktuellen Lage der Corona-Pandemie entsprechenden Regelungen und Verbote. Nachfolgender Link enthält stets die aktuellen Regelungen und auch FAQ (Fragen und Antworten zu den entsprechenden Regelungsinhalten.
Die Stadtverwaltung bitte um Beachtung
Aktuelle Entwicklung Corona-Pandemie im
Landkreis Göppingen und in den Städten und Gemeinden
DASHBOARD: https://lragp.maps.arcgis.com/apps/opsdashboard/index.html#/e73ace7d9f374e2fbad80908e35583eb
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... wir sind weiterhin für Sie da und gut erreichbar
In Folge der deutlichen Zunahme des Infektionsgeschehens und dem Erreichen der landesweiten Pandemiestufe 3 bleibt das Rathaus ab Dienstag, den 03.11.2020 bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Selbstverständlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung telefonisch oder elektronisch erreichbar. Notwendige Unterlagen können mitunter auch in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Diese Verfahrensweise hat sich bereits während der vorangegangenen Schließzeit bewährt.
Auch wenn die Rathaustür bis auf Weiteres geschlossen bleibt, sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten für Sie da und werden in dringenden begründeten Ausnahmefällen auch persönliche Termine unter festen Hygieneauflagen vereinbaren. Grundsätzlich bitten wir Sie aber, auch weiterhin zu prüfen, ob Ihr Anliegen telefonisch, elektronisch oder per Posteinwurf erledigt werden kann. Nur in besonderen bzw. dringenden und unaufschiebbaren Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, einen persönlichen Termin zu avisieren. Nach telefonischer Vereinbarung klingeln Sie an der Türklingel. Sie werden dann abgeholt.
Das Betreten des Rathauses und aller anderen öffentlichen Einrichtungen ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung gestattet.
Wertstoffhof
Der Wertstoffhof bleibt weiterhin geöffnet.
Zu beachten ist Folgendes:
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Stadtverwaltung Lauterstein
Durch die ansteigenden Infektionsraten ist im Landkreis Göppingen die 7-Tage Inzidenz auf über 50 Fälle je 100 000 Einwohner angestiegen und auch in ganz Baden-Württemberg ist mittlerweile dieser Wert überschritten. Aus diesem Grund hat die Landesregierung am Wochenende die dritte Pandemiestufe für Baden-Württemberg ausgerufen, die mit dem heutigen Montag in Kraft tritt und verschärfte Regelungen mit sich bringt.
Verschärfung der „Corona-Verordnung“
Die Corona-Verordnung des Landes wurde an das stark steigende Infektionsgeschehen angepasst. Die Änderungen gelten ab Montag, 19. Oktober 2020. Im Wesentlichen beinhaltet die aktuelle Verordnung folgende Änderungen:
Zudem wurden weitere landesweite Maßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht im Unterricht ab Klasse fünf in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen angeordnet.
NOTBEKANNTMACHUNG: AUSSER KRAFT Allgemeinverfügung vom 15.10.2020
Mit Gültigkeit von Freitag, 16.10.2020 hat die Stadt eine Allgemeinverfügung für private Feiern in angemieteten Räumen mit einer Teilnehmerbegrenzung von maximal 50 Personen erlassen.
Diese wurde wieder aufgehoben, da der Regelungsinhalt durch die aktuelle CoronaVO für Baden-Württermberg ersetzt bzw. verschärft wurde.
Hier geht es zur virtuellen Ausstellung
Postkarten: Thomas Knop, Briefmarkenfreunde Donzdorf und privater Sammler
Texte: Dr. Gabriele von Trauchburg, Gingen/Fils
Poststempel + Texte: Dr. Jürgen Wachter, Göppingen
STADT LAUTERSTEIN
Die Stadtverwaltung informiert: Wertstoffhof Lauterstein regulär geöffnet
Der Wertstoffhof ist samstags von 9 bis 12 Uhr offen. Zu beachten ist jedoch Folgendes:
INFO Wertstoffhof ab 02.05.2020
Bitte beachten Sie diese Vorgaben zum eigenen Schutz und zum Schutz der städtischen Mitarbeiter im Wertstoffhof. Durch die Einlassbeschränkung kann es zum Rückstau der Fahrzeuge kommen. Wir bitten hierfür um Verständnis und danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis!
Aktuelle REGELN mit der CoronaVO
Aktuelle CoronaVO für Baden-Württemberg
FAQ
GESUNDHEITSAMT GÖPPINGEN
ALLGEMEIN
Rathaus Lauterstein mit Hygieneschutzvorkehrungen und Einschränkungen geöffnet.
Wir sind für Sie und Ihre Angelegenheiten da!
Das Rathaus ist zu den üblichen Öffnungszeiten geöffnet. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Bearbeitung Ihrer Angelegenheiten.
Bitte beachten Sie, dass im Rathaus au das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten und das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes (Maske, Schal, Tuch, o. ä.) erforderlich ist. Eine Not- und Erstausstattung mit einer Mund- /Nasenschutzmaske kann im Rathaus Lauterstein gegen Kostenersatz erworben werden.
Viele Angelegenheiten können wir schriftlich oder am Telefon für Sie erledigen. Rufen Sie uns an, damit wir Ihre Belange zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten können. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.
Ihr
Michael Lenz
Bürgermeister
Stadtverwaltung Lauterstein
Die Broschüre ist kostenlos im Rathaus erhältlich und kann dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden, oder steht als Download zur Verfügung. Bürgerinformation Stadt Lauterstein Ermöglicht wurde diese Broschüre durch die Anzeigenwerbung der hiesigen Gewerbetreibenden. |
Hier können Sie alle Veranstaltungen der Lautersteiner Vereine und Institutionen nachlesen: |